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ALICE Politische Entwicklung – Europäischer Rat einigt sich auf neue Regelungen zur Stärkung der CO2-Ziele für schwere Nutzfahrzeuge

Der Europäische Rat, das Gremium der EU-Mitgliedsstaaten, hat sich kürzlich auf einen „gemeinsamen Standpunkt“ zur Änderung und Aktualisierung der Vorschriften zu CO2-Emissionen bei schweren Nutzfahrzeugen geeinigt, um sie mit den Klimazielen der EU in Einklang zu bringen.

Dieser Standpunkt ist Gegenstand intensiver Diskussionen unter Branchenexperten. Organisationen wie „Transport & Environment“ sind überzeugt, dass er einen bedeutenden Schritt in Richtung der Akzeptanz von Elektrofahrzeugen darstellt, die als ultimative Lösung zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks angesehen werden. Fahrzeughersteller fordern wiederum, den Schwerpunkt zunächst bei der Modernisierung nationaler Flotten zu setzen bevor weitere Beschränkungen für neue Fahrzeuge erlassen werden. Schließlich seien dort noch immer Fahrzeuge im Einsatz, die bereits mehrere Jahrzehnte alt sind. Gruber Logistics engagiert sich intensiv im Bereich Dekarbonisierung und verfolgt die Entwicklungen daher mit großem Interesse.

Daher wollen wir den Standpunkt einmal näher beleuchten. Der Text des Europäischen Rates ist so ausgelegt, dass er das Ziel der Europäischen Kommission zur Reduzierung der Klimaauswirkungen im Straßentransport unterstützt, aber gleichzeitig den einzelnen Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Umsetzung der Verordnung einräumt. Der Vorschlag erweitert den Geltungsbereich der Verordnung auf nahezu alle neuen schweren Nutzfahrzeuge mit zertifizierten CO2-Emissionen, einschließlich kleinerer Lkw, Reisebusse und Anhänger.

Die neuen Vorschriften und Ziele sind:

  1. Eine Reduzierung der Emissionen um 45 % bis 2030 (anstatt der bisherigen 30 %).
  2. Eine Reduzierung der Emissionen um 65 % bis 2035.
  3. Eine erhebliche Reduzierung der Emissionen um 90 % bis 2040.

Zusätzlich wurden Emissionsziele für Anhänger und Sattelauflieger auf 7,5 % festgelegt.

Die Überprüfung der Wirksamkeit und Auswirkungen dieser neuen Verordnung und der genannten Ziele soll im Jahr 2027 erfolgen. Das Europäische Parlament muss allerdings noch über den Entwurf abstimmen. Der „Standpunkt“ wird als Grundlage für die weiteren Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament zur endgültigen Gesetzgebung dienen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen erfordert die formelle Zustimmung sowohl des Europäischen Rates als auch des Europäischen Parlaments.

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